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OLG Hamm, 03.02.1971 - 20 U 125/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 7 Abs. 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 1113
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.04.1969 - IV ZR 550/68
Beweislast des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht
Auszug aus OLG Hamm, 03.02.1971 - 20 U 125/70
Der Versicherer kam sich nicht nur dann auf die Beweislastregel des § 7 Abs. 5 AKB nicht berufen, wenn offenbleibt, ob der VN Kenntnis vom Unfall erlangt hatte (BGHZ 52, 86 = VersR 69, 694), sondern auch dann, wenn offenbleibt, ob er aus anderen Gründen nicht vorsätzlich gehandelt hat, z. B. wegen Schuldunfähigkeit.